§1 Geltung
(1) Für die Buchung von DJ / Mobildiscotheken und Fotoservice gelten die folgenden Bedingungen. Der Kunde / Veranstalter erkennt diese auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von DJ / Mobildiscotheken und Fotografen beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich.
(2) Bei Änderungen bedarf es der schriftlichen Mitteilung an das DJ Ulf – Team.
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Gage
(1) Die Höhe der DJ Gage ergibt sich individuell je nach Event und wird mit dem Veranstalter auch für die Mobildiscotheken und Fotografie abgestimmt und festgelegt, geltend aus der im Vertrag getroffenen Vereinbarung.
(2) Alle bestätigten Komplettpreise für DJ / Mobildiscotheken oder Fotograf enthalten An – und Abfahrt innerhalb des Lankreises Stade, sowie Auf – und Abbau der Technik. Die Veranstaltungsdauer verlängert sich automatisch über die vereinbarte Zeit hinaus, bis der Veranstalter Anweisung gibt, die Veranstaltung zu beenden. Der Mehraufwand wird gemäß im Vertrag genannten Stundensätze zuzüglich MwSt. berechnet.
(3) Bei An – und Abfahrten von zusammen über 50 km wird eine Kilometer – oder Benzinpauschale für DJ / Mobildiscotheken und Fotograf berechnet.
(4) Bei allen Kunden erfolgt die Bezahlung vor dem Aufbau der Technik in bar, oder nach gesonderter Vereinbarung. Der Gesamtbetrag muß spätestens bis Beginn der Veranstaltung komplett bezahlt sein.

 

§ 3 Rücktritt vom Vertrag
(1) Bei einseitiger Kündigung des Vertrages bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung, zahlt der Vertragslösende, ohne Nachweis eines tatsächlich entstandenen Schadens, dem jeweils Anderen eine Entschädigung von 50 % der ausgemachten Gage ( Stornogebühren ). Bei späterer Kündigung sind 80 % und 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % fällig.

 

§ 4 GEMA
(1) Durch das DJ Ulf – Team werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet.

 

§ 5 Sonstiges
(1) Die Stromversorgung und ggf. geeigneter Regenschutz für die Technik ( am Anlagenaufstellungsort ) stellt der Veranstalter.
(2) Die Softdrinks und kleine Kalt – / Warmspeisen während der Veranstaltung für das DJ Team gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stade.
(2) Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ Ulf – Team und dem Veranstalter unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stade.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ Ulf – Team und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.